Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Bezirk Heilbronn findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Bezirk Heilbronn findest du hier .
1. Anmeldung
Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG-Jugend)
Landesverband Württemberg e.V.
Bezirksjugend Heilbronn
Badstraße 110
74072 Heilbronn
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für die angegebene Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die Anmeldung zu der entsprechenden Veranstaltung erfolgt ausschließlich über die Internetseite „dlrg.net“, soweit nicht in der Ausschreibung ausdrücklich anderes erklärt wird.
Ist bei der Anmeldung die Angabe einer DLRG-Mitgliedschaft erforderlich oder wird angegeben, dass eine Gliederung der DLRG Kosten trägt, muss die angegebene Gliederung dies innerhalb von vierzehn Tagen, spätestens jedoch achtundvierzig Stunden nach Anmeldeschluss der Veranstaltung bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder wird diese abgelehnt, kann eine Teilnahme verweigert werden. Durch eine aktive fristgerechte Ablehnung der Bestätigung widerruft die Gliederung die Anmeldung kostenfrei.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen bei der Anmeldung im DLRG Manager hinterlegt sein, falls diese nicht bei der Anmeldung selbst durch Anhaken oder Ankreuzen zu bestätigen sind. Zusätzliche Nachweise, welche nicht im DLRG Manager hinterlegbar sind, müssen weiterhin per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung (siehe Veranstaltungsbeschreibung) zugesandt werden. Personen, die nicht Mitglied des DLRG Landesverband Württemberg e.V. Bezirk Heilbronn sind, haben grundsätzlich die Nachweise per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung (siehe Veranstaltungsbeschreibung) zu senden.
Die Veranstaltungsverwaltung und Leitung bzw. die Betreuenden oder Dozenten dürfen sich die in der Veranstaltungsbeschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während der Veranstaltung erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben. Die Veranstaltungsverwaltung und Leitung bzw. die Betreuenden oder Dozenten sind aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Teilen oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden, wenn es Bedenken zur Sicherheit gibt, welche durch die betroffenen Teilnehmenden oder äußere Umstände zu begründen sind (bspw. mangelnde Sicherheit beim Schwimmen während eines Schwimmbadbesuchs, Unwetter während eines Freibadbesuchs). Wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, sind nicht erfüllte Veranstaltungsteile auf dieser von der Veranstaltungsverwaltung oder Leitung bzw. den Betreuenden oder Dozenten zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Teilnahmegebühren. Dies trifft auch zu, sollten Teilnehmende auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Veranstaltungsumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Veranstaltungsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung. Die Voraussetzung eines Mindest- oder Maximalalters wird nur auf Verdacht geprüft, ein Nachweis muss in diesem Fall mittels amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden.
3. Teilnahmegebühr
Für einige Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben (siehe Veranstaltungsbeschreibung). Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Im Falle der Zahlungsart „Überweisung“ ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu den der gesamten Veranstaltung. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung.
4. Zusage / Absage von Veranstaltungen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt, wobei Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Württemberg e.V. Bezirk Heilbronn, vorrangig berücksichtigt werden. Um diesen Vorrang sicherzustellen, kann die Rückstellung bereits angemeldeter anderer Personen bis zur Bestätigung der Teilnahme durch die Veranstaltungsverwaltung, in der Regel spätestens sieben Tage nach Anmeldeschluss, erfolgen. Mit Anmeldeschluss erhalten die Teilnehmenden eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Sollte ein Platz in der Veranstaltung frei werden, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Sind Voraussetzungen nicht wie gefordert nachgewiesen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt werden, eine Rückerstattung bezahlter oder Stornierung fälliger Teilnahmegebühren erfolgt nicht. Wir behalten uns als Veranstalter vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmendenzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurück überwiesen.
5. Leistungen
Die angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistung. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an die Gliederung des Mitglieds zu richten.
6. Rücktritt
Abmeldungen müssen grundsätzlich in Textform per E-Mail an die Veranstaltungsverwaltung (siehe Veranstaltungsbeschreibung) erfolgen. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung nach Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig. Ist die Veranstaltung kostenfrei fällt eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro an. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden. In berechtigten Ausnahmefällen können die Teilnahmegebühren durch den Veranstalter im Einzelfallentscheid erlassen werden.
7. Verhaltensbedingte Kündigung
Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die Veranstaltungsverwaltung und Leitung die Möglichkeit diese von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen, gegen Weisungen der Veranstaltungsverwaltung oder Leitung verstoßen, oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Personen oder Sachwerte verursachen oder während der Veranstaltung verursacht haben.
Bei minderjährigen Teilnehmenden sind die Veranstaltungsverwaltung und Leitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise von der Veranstaltung zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren erfolgt nicht. Über die Teilnahmegebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.
8. Teilnahmebestätigung
Handelt es sich bei der Veranstaltung um eine Aus- oder Fortbildung zum Erwerb, zur Verlängerung oder zur Reaktivierung einer Qualifikation der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung.
9. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren zu einer Veranstaltung ist nicht gestattet.
10. Foto- und Filmaufnahmen
Die Teilnehmenden, bei Minderjährigen zusätzlich die Erziehungsberechtigten, erklären sich damit einverstanden, dass die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Württemberg e.V. Bezirk Heilbronn im Rahmen der Wahrnehmung satzungsgemäßer Zwecke, insbesondere zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Foto- und / oder Filmaufnahmen von mir / von meinem Kind fertigt und diese gegebenenfalls auch ins Internet gestellt werden können. Soweit sich aus diesen Foto- und / oder Filmaufnahmen Hinweise auf meine (auf die meines Kindes) ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben, bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angabe. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass Foto- und / oder Filmaufnahmen beschneidet oder sonst wie für die entsprechende Verwendung optimiert werden.
Die Einwilligung gilt zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt für redaktionelle Texte, soziale Medien (z.B.Instagram), Spendenbriefe, Online-Spendenaktionen, werbliche Anzeigen und unsere Internetseite sowie die Internetseite der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Württemberg e.V. Bezirk Heilbronn, ein Anspruch auf Namensnennung oder Honorierung besteht nicht.
Der Einwilligung nach diesem Abschnitt (10. Foto- und Filmaufnahmen) kann bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn in Textform per E-Mail widersprochen werden. Diese E-Mail ist zu richten an
Anderweitige Widerrufe der Einwilligung sind nur nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben zulässig und postalisch an die auf unserer Internetseite in der Datenschutzerklärung als verantwortlich bezeichnete Stelle für Datenverarbeitung zu richten.
11. Schlussbestimmungen
Detaillierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet bei der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.